Vor kurzem präsentierte ich Euch die 10 schönsten Geschenkideen zur Geburt. Eine dieser 10 Empfehlungen war besonders süß im wahrsten Sinne des Wortes: die Nachwuchs-Kollektion von Keksliebe.

Bei dieser tollen Keks-Manufaktur kann man ganz nach Lust und Laune stöbern und sich beliebte Kekse aussuchen, entweder einzeln oder als Kollektionen verpackt. Als Hochzeitsandenken, für Fußballfans oder Wiesn-Liebhaber – hier werdet Ihr viele lustige und kreative Ideen finden. Für jeden Anlass gibt es das perfekte Kekse-Set.

Die Keks-Kollektionen bestehen jeweils aus 12 bis 16 frisch gebackenen und handverzierten Keksen, die abhängig vom Design einen Vanille- oder Schokoladen-Geschmack haben. Die Kollektionen werden in stabilen und hübsch designten Blechdosen versendet, die von innen sehr gut mit lebensmittelechtem Pralinenpapier gepolstert sind. Zusätzlich werden sie noch in einem speziell dafür entwickelten Karton verpackt und zum Versand vorbereitet. Alle Kekse bleiben zwei Monate frisch, wenn sie ungeöffnet bei Zimmertemperatur gelagert werden. Dazu kann man eine hübsche Grußkarte bestellen und sie mit einem persönlichen Text signieren lassen. Ein trendiges, witziges und außergewöhnliches Geschenk, das bestimmt viele Freude bringt!

In Kooperation mit Keksliebe verlosen wir heute einen Gutschein für eine Keks-Kollektion Eurer Wahl! Das Porto übernimmt Keksliebe für Euch 🙂

Keksliebe logo

Spielregeln:

– Hinterlasst bis zum 20.08.2015 um 23:59 Uhr einen Kommentar unter diesem Beitrag, in dem Ihr schreibt, welche Keks-Kollektion Ihr am liebsten gewinnen möchtet (die Emailadresse ist nur für mich sichtbar).

– Werdet Fan der Facebook-Seite von From Munich with Love oder Email-Follower (oder Ihr seid es bereits?).

– Werdet Fan der Facebook-Seite von Keksliebe.

– Wer das Verlosungsfoto bei Facebook teilt, bekommt ein Zusatzlos (bitte erwähnt das Teilen in den Kommentaren).

– Die Gewinner werden per Los ausgewählt und auf dem Facebook-Profil bekanntgegeben. Ich werde Euch auch zusätzlich per Email informieren.

– Teilnahmeberechtigt sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

– Der Rechtsweg und eine Barauszahlung sind ausgeschlossen.